Was gemeldet werden kann
- Arbeits- und Ruhezeitverletzungen
- Verstöße gegen Arbeitssicherheit
- Diskriminierung, Mobbing oder Gewalt
- Sexuelle Übergriffe oder Korruption
- andere Rechts- und Sicherheitsverstöße
DME ONE · Meldestelle nach HinSchG
Ihre Meldung wird verschlüsselt gespeichert und ausschließlich der autorisierten Fachabteilung der DME UG vollständig zugänglich gemacht.
Die Meldestelle wird im Auftrag von Arbeitgebern beziehungsweise Produktionsfirmen unterhalten. Bitte geben Sie Ihre Kontaktdaten an, informieren Sie uns ausführlich über Ihr Anliegen und nennen Sie Zeugen, sofern vorhanden. Geben Sie außerdem den betreffenden Arbeitgeber oder die Produktionsfirma und das Projekt beziehungsweise den Standort an.
Beim allgemeinen Meldelink wird kein Arbeitgeber und keine Produktion automatisch informiert. Persönliche Daten, Meldungsinhalt und Anlagen werden nicht weitergegeben. Die weitere Bearbeitung erfolgt ausschließlich durch die zuständige Fachabteilung der DME UG.
Aus rechtlichen Gründen muss die Meldung ausschließlich in deutscher Sprache erfolgen.
Nach dem Absenden erhalten Sie eine Referenznummer und eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Die Bestätigung dokumentiert den Eingang, nicht das Ergebnis der fachlichen Prüfung.
Diese Meldestelle ersetzt keinen Notruf und keine unmittelbare Gefahrenabwehr.
Rettungsdienst / Feuerwehr: 112Polizei: 110